Externer Datenschutzbeauftragter (Externer DSB)

Basiswissen

Externer Datenschutzbeauftragter (Externer DSB)

Externer Datenschutzbeauftragter (externer DSB)

Ein externer Datenschutzbeauftragter (externer DSB) ist für Ihr Unternehmen die rechtskonforme Alternative, wenn es um Fragen und die Einhaltung der Bestimmungen aus der Datenschutzgrundverordnung und weiterer nationaler Gesetze (z. B. Bundesdatenschutzgesetz 2018) geht. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist zumindest für all die Verantwortlichen (i. S. d. Art. 4, Abs. 7 DSGVO) Pflicht, deren Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und /oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen notwendig machen oder wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Art. 9 DSGVO besteht oder wenn in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Weitere gesetzliche Gründe für die Benennungspflicht sind in der DSGVO beschrieben.

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist somit für viele Organisationen obligatorisch. Dazu kommt, dass die Meldung der Kontaktdaten des benannten Datenschutzbeauftragten an die für den Verantwortlichen zuständige Aufsichtsbehörde und die Veröffentlichung ebendieser auch zu den Pflichten des Verantwortlichen gehört.

Die DSGVO sieht vor, dass die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten auch durch einen externen Datenschutzbeauftragten mittels Dienstleistungsvertrag erfüllt werden können.

Durch einen Datenschutzbeauftragten erhalten Sie sowohl die Zuverlässigkeit als auch die Fachkunde, die Sie aufgrund der gesetzlichen Vorschriften benötigen, um datenschutzrelevante Prozesse in Ihrem Haus zu analysieren, zu bewerten und zu dokumentieren. Dabei werden Risiken aufgedeckt, dokumentiert und bewertet. Verantwortlich für die Umsetzung der daraus resultierenden datenschutzkonformen Maßnahmen sind Sie! Der Datenschutzbeauftragte ist in seiner Funktion weisungsfrei und unabhängig bei der Erfüllung seiner Aufgaben, steht gern beratend zu Ihrer Seite und übernimmt die Überwachung sowie die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Externer Datenschutzbeauftragter – Ja oder Nein?

Dass Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, haben Sie anhand der oben genannten Kriterien selbst geprüft. Nun stellt sich die Frage, warum ein externer Datenschutzberater als Dienstleister in Ihr Haus kommen sollte, wenn es doch im eigenen Unternehmen auch vertrauensvolle Mitarbeiter gibt, die diese Aufgabe übernehmen könnten. Stellt sich diese Frage tatsächlich?

In Zeiten der Digitalisierung, von “Daten als Ware” und immer mehr SaaS-basierten Anwendungen, sollte Ihnen der Datenschutz nicht nur aufgrund der gesetzlichen Anforderungen wichtig sein. Ihre Unternehmensdaten sind Ihr Kapital und deshalb besonders attraktiv für Kriminelle, die immer ausgefallenere (digitale) Möglichkeiten entwickeln, um Ihre Daten zu entwenden, um daraus eigenes Kapital zu schlagen! Ein sinnvolles Datenschutzkonzept schützt diese Daten und somit Ihr Unternehmen.

Zudem ist die Datenschutz-Grundverordnung nicht das einzige Gesetz, welche datenschutzrechtliche Bestimmungen enthält. Die gesetzlichen Anforderungen werden immer komplexer, Betroffene ersuchen umfangreich Auskunft, Mitarbeiter wollen flexibel eigene Endgeräte im Unternehmen einsetzen, Dienstleister Ihres Unternehmens müssen sorgfältig vor der Beauftragung ausgewählt werden, Hacker greifen im Sekundentakt Ihre Server an und, ach, was sind eigentlich “TOMs”? Ja, Datenschutz spielt sich auf vielen Ebenen ab! Und genau das ist der Grund, weshalb unter dem fachkundigen Blick des externen Datenschutzbeauftragten eine konstruktive und zielführende Zusammenarbeit am besten möglich ist. Eine natürliche Person, die aus rein datenschutzrechtlicher Sicht auf Ihre Unternehmensprozesse schaut, sich nicht ablenken lässt, weisungsfrei und neutral in die Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern geht und vertrauensvoll Ihre datenschutzrelevanten Prozesse auf Risiken überprüft.

Sie profitieren vom ersten Tag an von den Erfahrungswerten des externen Datenschutzbeauftragten, müssen kein eigenes Know-how im Unternehmen aufbauen und schonen dadurch Ihre Ressourcen. Auch die Haftungsfrage bei datenschutzrelevanten Themen fällt mit in die Waagschale. Datenschutz ist eine Vertrauensfrage und braucht fachkundige Umsetzung. All das und noch einiges mehr sind die Leistungen des externen Datenschutzbeauftragten.

Was ich konkret für Sie tun kann, erfahren Sie unter diesem Link.

Dienstleistungen rund um den Datenschutz

Sie haben Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten bereits benannt? Dann haben Sie schon sehr viel richtig gemacht!

Nun lohnt sich für Sie noch der Blick von außen durch meine Dienstleistung: NR Datenschutz aus Berlin. Nutzen Sie unabhängig von einer formalen Benennung den neutralen, fachkundigen Blick eines externen Datenschutzbeauftragten im Zuge einer Datenschutzberatung, einem Datenschutzaudit oder einer Datenschutzschulung, um beispielsweise ein bestehendes Datenschutzkonzept professionell zu überarbeiten, (neue) komplexe Prozesse mit professioneller Unterstützung zu überprüfen oder regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen nachzuweisen. Sie werden sicher davon profitieren!

Sie möchten mehr erfahren? Ich bin für Sie da!